QUALITÄT & KONFORMITÄT

Migrationsprüfberichte für Saucenflaschen: Prüfbedingungen und Ergebnisse richtig bewerten

Migrationsprüfberichte für Saucenflaschen prüfen: Muster, Kontaktbedingungen, ND und Grenzwerte richtig zuordnen. Mit Prüffällen und ausfüllbarer Prüfvorlage.

Fachredaktion Gracepack/Veröffentlicht 12. September 2026/Aktualisiert 12. September 2026/ 14 Min. Lesezeit
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Illustration zur Prüfung eines Migrationsberichts mit Saucenflasche, Verschlussteilen sowie Zeit- und Temperatursymbolen

Ein Migrationsprüfbericht ist für Ihre Saucenflasche nur dann aussagekräftig, wenn Prüfmuster, Prüfbedingungen und Bewertungsumfang zur tatsächlichen Verwendung passen. Lesen Sie deshalb nicht nur die Ergebniszeile: Ordnen Sie jede Messung einem Bauteil, einem Prüfmedium und einer Kontaktbedingung zu. Erst danach lässt sich entscheiden, welche Nachweise für die Freigabe noch fehlen.

Ein „Pass“ beantwortet die untersuchte Frage. Es ist keine pauschale Freigabe für jede Sauce, jede Flaschenfarbe oder jede Abfülltemperatur.

Dieser Leitfaden führt Sie durch die Dokumentenprüfung: vom Probenverzeichnis über konkrete Ergebniszeilen bis zum abschließenden Prüfvermerk. Für die rechtlichen Grundlagen und den Unterschied zwischen LFGB, Kunststoffverordnung und Konformitätserklärung lesen Sie unseren Ratgeber zu LFGB und EU 10/2011 bei Saucenflaschen.

1. Vor dem Lesen: Die geplante Verwendung festhalten

Beginnen Sie mit einem kurzen Anwendungsprofil. Ohne dieses Profil kann auch ein umfangreicher Prüfbericht nicht zuverlässig zugeordnet werden. Benennen Sie Sauce und Rezepturmerkmale, insbesondere Säure, Fett und Alkohol. Halten Sie Abfüllung, Abkühlung, Lagerdauer, Lagertemperatur und Gebrauch nach dem Öffnen getrennt fest.

Zur Verpackung gehören Flaschenkörper, Kappe und gegebenenfalls Ventil, Dichteinlage oder weitere produktberührte Teile. Notieren Sie Artikelnummer, Material, Farbe, Zeichnungsstand und Nennfüllmenge. Bei einer Mehrschichtflasche ist zusätzlich der Schichtaufbau relevant. „Kunststoffflasche, transparent“ ist für einen belastbaren Abgleich zu ungenau.

Bei Ketchup-Quetschflaschen sind beispielsweise die konkrete PE-Ausführung, die Kappe und das Füllverfahren zu unterscheiden. Eine äußerlich ähnliche Flasche kann aus einem anderen Material bestehen oder eine andere Kontaktfläche haben. Der Produktname allein verbindet sie noch nicht mit einem Laborergebnis.

Legen Sie auch fest, wer den Bericht technisch bewertet, wer fehlende Angaben beschafft und wer die betriebliche Freigabe erteilt. Der Einkauf kann Dokumente vollständig zusammenstellen; die Bewertung offener Stoff- oder Prüffragen benötigt gegebenenfalls die zuständige Fachperson oder das Prüflabor.

2. Den Bericht von der Probennummer bis zur Ergebniszeile lesen

Öffnen Sie die vollständige, freigegebene Fassung einschließlich Anhängen und Musterfotos. Vergleichen Sie Berichtsnummer, Seitenzahl, Ausstellungsdatum und Revisionshinweis. Eine ersetzte Fassung und ihr Nachfolger dürfen nicht unbemerkt zu einem vermeintlich vollständigen Nachweispaket vermischt werden.

Feld im BerichtWomit Sie es abgleichenTypische offene Frage
Sample description / Probenbeschreibungbestellter Artikel und MusterfotoFertige Flasche, Rohstoff oder nur Vorformling?
Sample ID / Test parteinzelne Flasche, Kappe, Einlage oder VentilWelches Ergebnis gehört zu welchem Bauteil?
Material und FarbeMaterialspezifikation und freigegebene VarianteLaborseitig identifiziert oder lediglich vom Auftraggeber angegeben?
Test requested / Prüfumfangerforderliche Nachweise für die AnwendungNur Gesamtmigration oder auch weitere relevante Prüfungen?
Simulant / PrüfmediumRezeptur und begründete LebensmittelzuordnungGilt dieses Medium für genau diese Ergebniszeile?
Time / TemperatureAbfüll-, Lager- und GebrauchsprofilKurzer Kontakt oder Langzeitlagerung?
Surface area / VolumeKontaktfläche, Füllmenge und BerechnungsbasisOriginalgeometrie, Prüfkörper oder begründete Umrechnung?
Result / Unit / RL / LimitMessgröße, Einheit, Grenze und FußnotenMesswert, Berichtsgrenze oder gesetzlicher Grenzwert?
Remarks / Decision ruleAbweichungen und BewertungsregelnKundenvorgabe, Unterauftrag, eingeschränkter Akkreditierungsumfang?

Folgen Sie der Sample ID durch alle Tabellen. Ein Bericht kann mehrere Materialien enthalten, ohne dass jedes Material auf alle aufgeführten Parameter untersucht wurde. Ebenso können unterschiedliche Abschnitte verschiedene Prüfmedien oder Kontaktzeiten verwenden.

Steht bei der Materialangabe „claimed by the client“, wurde diese Angabe vom Auftraggeber übermittelt. Das ist von einer analytischen Materialidentifizierung zu unterscheiden. Für Ihre Zuordnung werden deshalb auch Spezifikation, Musterkennzeichnung und Lieferantenbestätigung benötigt.

3. Drei Prüffälle: Was die Ergebnisse tatsächlich belegen

Die folgenden Fälle zeigen konkrete Konstellationen aus der Verpackungsprüfung. Die Zahlen dienen der Einordnung der jeweils beschriebenen Prüfteile und Bedingungen. Sie sind keine Spezifikation oder Freigabe für andere Flaschen aus demselben Kunststoff.

Prüffall 1: Säure steht im Bericht – aber nicht bei der Gesamtmigration

Ein Bericht zu Verschlusskomponenten aus PP, PE und PET enthält Gesamtmigrationsergebnisse mit 10 % Ethanol bei 40 °C für zwei Stunden. Die Werte liegen in drei Kontakten jeweils unter 3,0 mg/dm². In anderen Abschnitten werden primäre aromatische Amine und Elemente mit 3 % Essigsäure bei 40 °C für zwei Stunden untersucht.

Was damit belegt ist: Die aufgeführten Gesamtmigrationsergebnisse gehören zum Ethanolkontakt. Die Säureprüfungen betreffen die jeweils benannten anderen Parameter.

Was offenbleibt: Aus dem Wort „Essigsäure“ an anderer Stelle folgt kein Gesamtmigrationsnachweis für saure Sauce. Auch eine monatelange Lagerung ergibt sich nicht aus der zweistündigen Prüfung. Für die geplante Anwendung sind die Zuordnung der Prüfbedingungen und gegebenenfalls zusätzliche Nachweise zu klären.

Prüfvermerk: „Gesamtmigration und spezifische Prüfparameter getrennt erfasst. Abdeckung des vorgesehenen Säurekontakts und der Lagerdauer noch zu bestätigen.“ Das ist eine offene Nachweisfrage, kein automatisch festgestellter Produktmangel.

Prüffall 2: LDPE, zehn Tage bei 40 °C – jedoch nur der erste Kontakt

Für ein farblos-transluzentes LDPE-Prüfmuster ist eine Gesamtmigrationsprüfung mit folgenden Angaben vorhanden:

PrüfmediumKontaktbedingungAngegebenes ErgebnisBerichtsgrenze RL
10 % Ethanol10 Tage bei 40 °CND, erster Kontakt3,0 mg/dm²
3 % Essigsäure10 Tage bei 40 °CND, erster Kontakt3,0 mg/dm²
Rektifiziertes Olivenöl10 Tage bei 40 °CND, erster Kontakt3,0 mg/dm²

Die angegebene Prüfgeometrie beträgt 7,3 dm²/kg; der Bericht definiert ND als Ergebnis unterhalb der RL. Damit bedeutet ND hier unter 3,0 mg/dm², nicht „keine Stoffabgabe“. Die Ergebniszeilen sind mit „1st“ gekennzeichnet.

Was offenbleibt: Ein allgemeiner Fußnotentext über wiederholte Verwendung ersetzt keine zugeordneten Ergebnisse beziehungsweise eine tragfähige Begründung für diesen Gebrauch. Aus dieser Tabelle allein lässt sich weder die wiederholte Befüllung noch die Spülmaschineneignung ableiten. Auch relevante Einzelstoffe sind durch den alleinigen Gesamtmigrationsteil nicht abschließend bewertet.

Prüfvermerk: „Gesamtmigration des identifizierten LDPE-Musters unter den genannten Bedingungen dokumentiert. Wiedergebrauch und ergänzender Bewertungsumfang nicht aus diesen Ergebniszeilen ableitbar.“ Für die Nutzung als Küchenarbeitsmittel führt der separate Ratgeber zu FIFO-Quetschflaschen in der Gastronomie durch Befüllung und Reinigung.

Prüffall 3: Ein Bericht, drei Materialien und unterschiedliche Grundlagen

Ein Prüfsatz besteht aus PET-Vorformling, gelber PP-Kappe und transparentem Silikonteil. Die Teile werden als A1, A2 und A3 geführt. Schon die angegebenen Flächenverhältnisse unterscheiden sich: 28,8 dm²/kg für A1, 10,0 dm²/kg für A2 und 30,4 dm²/kg für A3.

Beim PP-Prüfteil A2 beträgt die Gesamtmigration in Isooctan nach zwei Tagen bei 20 °C 4,0 mg/dm²; die betreffende Zeile ist gegenüber dem dort angegebenen Grenzwert von 10 mg/dm² mit Pass bewertet. Dieses Ergebnis darf weder dem PET-Teil zugeschrieben noch als Messung in fertiger Sauce beschrieben werden.

Außerdem werden PET und PP auf Grundlage der Kunststoffvorschriften bewertet, das Silikonteil dagegen in einem gesonderten Abschnitt mit anderem Bewertungsrahmen. Silikon gehört nicht unmittelbar zum Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 10/2011. Ein gemeinsames Deckblatt hebt diese Unterscheidung nicht auf.

Was offenbleibt: Ein Vorformling ist noch keine fertig geblasene Flasche. Für die Übertragung auf eine Serienflasche müssen unter anderem Zusammensetzung, Verarbeitung, Kontaktgeometrie und vorgesehene Verwendung nachvollziehbar zusammenpassen. Unterschiedliche Zahlen in dm²/kg sind nicht zu mitteln und nicht stillschweigend durch 6 zu ersetzen.

Bei PET-Flaschen für Sojasauce gehört daher die fertige Ausführung in die Dokumentenprüfung. Für Saucenkappen mit Silikonventil müssen Kappenkörper, Ventil und weitere Kontaktteile eindeutig zugeordnet sein. Beide Produktgruppen sind Ausgangspunkte für die Bemusterung, keine pauschale Bestätigung der beschriebenen Prüfergebnisse.

4. Prüfbedingungen mit Rezeptur und Prozess abgleichen

Für die Kunststoffbewertung sind insbesondere die Anhänge III und V der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 in ihrer konsolidierten Fassung heranzuziehen. Entscheidend ist nicht, möglichst viele Medien oder eine möglichst hohe OM-Nummer im Bericht zu finden, sondern die begründete Abdeckung der Anwendung.

Prüfmedien nicht nur nach dem Saucennamen auswählen

Die Einordnung berücksichtigt Lebensmittelkategorie und Rezeptur. Ein wässriges Würzprodukt, eine Öl-Wasser-Emulsion und eine ölhaltige Würzpaste können unterschiedlich zuzuordnen sein. Der pH-Wert ist dabei nur ein Kriterium. Lassen Sie sich die Auswahl einschließlich Tabellenposition und Fußnoten erklären, statt jede Sauce schematisch als „B plus D2“ zu behandeln.

Auch Ersatzmedien brauchen eine Begründung. 50 % Ethanol ist nicht allgemein ein beliebiger Ersatz für Pflanzenöl. Werden 95 % Ethanol und Isooctan eingesetzt, fragen Sie nach der einschlägigen Ersatzprüfregel, den jeweiligen Bedingungen und dem maßgeblichen Ergebnis. Ein bekannt klingender Stoffname reicht zur Bewertung nicht aus.

OM-Bedingungen sind keine Qualitätsstufen

OM bezeichnet hier standardisierte Bedingungen der Gesamtmigrationsprüfung. OM2 steht für zehn Tage bei 40 °C und umfasst eine definierte Langzeitlagerungsanwendung einschließlich bestimmter Heißabfüll- und Erwärmungsbedingungen. Daraus folgt nicht, dass jede beliebige Heißabfüllkurve abgedeckt ist. OM3 beschreibt dagegen eine Anwendung ohne anschließende Langzeitlagerung bei Raum- oder Kühlschranktemperatur.

Ein heiß abgefülltes Produkt, das anschließend monatelang lagert, wird deshalb nicht allein anhand der maximalen Fülltemperatur einer OM-Nummer zugeordnet. Geben Sie dem Labor den gesamten Verlauf. Die Auswahl für spezifische Migration ist zudem separat zu begründen; eine OM-Bedingung erledigt diese Aufgabe nicht automatisch.

5. Ergebnisse, Einheiten und Nachweisgrenzen auseinanderhalten

Gesamtmigration und spezifische Migration beantworten unterschiedliche Fragen. Ein unauffälliger Summenwert identifiziert nicht sämtliche Stoffe im Material. Prüfen Sie deshalb, welcher weitere Bewertungsumfang aus Zusammensetzung, Beschränkungen und vorhersehbarer Verwendung folgt. Dazu kann auch die Bewertung nicht absichtlich zugesetzter Stoffe, kurz NIAS, gehören; nicht jede Frage verlangt zwangsläufig dieselbe Laborprüfung.

AngabeBedeutung bei der PrüfungUnzulässige Abkürzung
mg/dm²Stoffmenge bezogen auf Kontaktflächedirekt mit einem Grenzwert in mg/kg vergleichen
mg/kgStoffmenge bezogen auf die bezeichnete MasseMaterialgehalt und Migration ins Lebensmittel gleichsetzen
LOD / NachweisgrenzeGrenze für den Nachweis nach der verwendeten Methodeals gesetzlichen Grenzwert lesen
LOQ / BestimmungsgrenzeGrenze für eine ausreichend verlässliche quantitative Bestimmungmit LOD oder RL ungeprüft gleichsetzen
RL / Reporting Limitim Bericht definierte Berichtsgrenzeunabhängig von der Legende interpretieren
ND oder kleiner alsErgebnis unterhalb der angegebenen analytischen Grenzeals exakt null oder als nicht untersucht eintragen
Nicht untersucht / nicht im Umfangkeine Aussage aus dieser Prüfungwie ein unauffälliges Messergebnis behandeln

Für gewöhnliche Kunststoff-Lebensmittelkontaktartikel liegt der Gesamtmigrationsgrenzwert grundsätzlich bei 10 mg/dm². Spezifische Beschränkungen sind dagegen stoffbezogen zu prüfen. Übernehmen Sie weder den Summengrenzwert für einen Einzelstoff noch eine Berichtsgrenze aus einer anderen Methode. Besondere Anwendungen, etwa Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, benötigen eine gesonderte Einordnung.

Prüfen Sie außerdem, ob die analytische Empfindlichkeit zur fraglichen Beschränkung passt. Liegt die für ND maßgebliche Grenze oberhalb des einzuhaltenden Werts, genügt ND allein nicht, um dessen Einhaltung zu belegen. Lassen Sie diese Lücke vom Labor bewerten, statt sie als unauffälliges Ergebnis abzuhaken.

Bei jedem Vergleich müssen Messgröße, Einheit und Bezugsbasis übereinstimmen. Für spezifische Migration sind tatsächliche Kontaktgeometrie und die jeweils zulässigen Ausnahmen nach Artikel 17 zu beachten. Der konventionelle Wert 6 dm²/kg ist keine universelle Eigenschaft einer Saucenflasche. Fragen Sie nach, welche Kontaktfläche und welche Lebensmittelmenge in der Berechnung verwendet wurden.

Ein Fettreduktionsfaktor (FRF) ist ebenfalls kein pauschaler Abschlag auf jeden Messwert. Stoffbezogene Anwendbarkeit, Fettgehalt, Ausschlüsse und Berechnung müssen dokumentiert sein. Er ist vom lebensmittelbezogenen Korrekturfaktor für bestimmte Simulanzprüfungen zu unterscheiden. Nehmen Sie diese Korrekturen nicht eigenständig vor, nur weil die Sauce weniger Fett als reines Öl enthält.

Grenznahe Ergebnisse und Sensorik richtig behandeln

Bei grenznahen Werten gehören Messunsicherheit und Entscheidungsregel in die Rückfrage an das Labor. Ziehen Sie nicht auf eigene Faust eine beliebige Toleranz ab. Die dokumentierte Regel muss zur verwendeten Methode und zur maßgeblichen Anforderung passen; ein Pass-Vermerk kann eine erläuterte Bewertungsregel voraussetzen.

Sensorische Ergebnisse sind ebenfalls methodenbezogen. Ein Bericht kann beispielsweise Geruchs- und Geschmackswerte nach DIN 10955 mit einer festgelegten Skala und einem dort genannten Beurteilungskriterium enthalten. Daraus wird keine allgemeine „2,5-Punkte-Grenze nach ISO 4120“. Die ISO 4120 zum Dreieckstest behandelt die Feststellung eines wahrnehmbaren Unterschieds beziehungsweise einer Ähnlichkeit, nicht die Messung der Stärke dieses Unterschieds.

6. Muster, Konformitätserklärung und Serienartikel verbinden

Abgleich von Flaschenzeichnungen und Verschlussteil bei Gracepack als Grundlage der Musterzuordnung

Die letzte Prüfung verläuft quer durch die Unterlagen: Stimmen Berichtsmuster, bestellter Artikel und Konformitätserklärung überein? Verweist die Erklärung auf dieselbe Variante und auf die passende Verwendung? Sind Einschränkungen verständlich, und sind Änderungen seit der Prüfung erfasst?

Eine andere Farbe kann ein anderes Farbkonzentrat bedeuten. Eine neue Kappe kann zusätzliche Kontaktmaterialien einführen. Ein geänderter Fertigungsprozess oder eine andere Rohstoffquelle kann die Übertragbarkeit vorhandener Daten beeinflussen. Das bedeutet nicht automatisch, dass jede Änderung sämtliche Tests neu auslöst; erforderlich ist eine begründete Bewertung der betroffenen Nachweise.

Bei Gracepack werden Versandmuster mit Modellbezeichnung und Volumenangaben gekennzeichnet, vor dem Versand fotografiert und in der Musterverwaltung erfasst. Für die Serienabstimmung werden Produktionsmuster mit dem bestätigten Referenzmuster verglichen, unter anderem hinsichtlich Farbe, Abmessungen und Ausführung. Diese Zuordnung erleichtert es, die richtige Variante für die Dokumentenprüfung zu benennen. Sie ersetzt keine chemische Konformitätsbewertung.

Stimmen Sie deshalb vor einer Sonderfarbe, einem Werkzeugauftrag oder einem Komponentenwechsel ab, welche Nachweise weiterverwendet werden können und welcher zusätzliche Prüfbedarf entsteht. So werden Prüfkosten und mögliche Wartezeiten vor der Serienbestellung sichtbar. Eine formgerechte 3D-Darstellung oder ein maßhaltiges Muster allein belegt keine Lebensmittelkontakteignung.

Ein älteres Ausstellungsdatum ist kein automatisches Ablaufdatum. Umgekehrt beweist ein neuer Bericht nicht, dass jede aktuelle Anforderung geprüft wurde. Halten Sie den maßgeblichen Rechtsstand, gegebenenfalls Übergangsregeln und die Begründung für die weitere Verwendbarkeit vorhandener Ergebnisse fest.

7. Das Ergebnis als überprüfbaren Freigabevermerk dokumentieren

Beenden Sie die Prüfung nicht mit „Zertifikat vorhanden“. Halten Sie fest, welche Verwendung durch welche Unterlagen gestützt wird und welche Lücken bestehen. Trennen Sie fehlende Informationen von einer tatsächlich festgestellten Abweichung.

PrüfstatusKonsequenz für den VorgangErforderlicher Eintrag
Nachweise für die definierte Anwendung vollständig bewertetzuständige Stelle kann über die Freigabe entscheidenArtikelstand, Verwendung, bewertete Unterlagen, Datum und Verantwortliche
Ergänzung erforderlichkeine uneingeschränkte Freigabe aus diesem Dokumentensatz ableitenkonkrete Lücke, Rückfrage, Zuständigkeit und Termin
Nicht abgedeckt oder Abweichung festgestelltbetroffene Verwendung bis zur Klärung nicht freigebenabweichende Bedingung beziehungsweise Ergebnis und erforderliche Maßnahme

Eine präzise Rückfrage lautet beispielsweise: „Für Artikel und Kappe in der angegebenen Ausführung benötigen wir die Zuordnung der Gesamtmigration zur sauren Rezeptur und zur vorgesehenen Lagerung. Bitte bestätigen Sie die abgedeckten Bedingungen oder benennen Sie den ergänzenden Prüfbedarf.“ Das liefert mehr als die pauschale Bitte um ein weiteres Zertifikat.

Die ausfüllbare Prüfvorlage für Migrationsberichte enthält Felder für Anwendungsprofil, Dokumentenstand, Prüfteile, Ergebnisse, offene Fragen, Verantwortliche und Nachprüfung. Tragen Sie die Ergebniszeilen einzeln ein und übernehmen Sie Einheiten und Nachweisgrenzen unverändert. Die Vorlage ist eine Arbeitshilfe für die Dokumentenprüfung, keine Konformitätserklärung und keine automatische Freigabe.

8. Häufige Fragen zu Migrationsprüfberichten

Reicht ein Migrationsprüfbericht mit dem Ergebnis Pass für die Bestellung?

Nein. Pass bezieht sich auf die untersuchten Prüfteile, Prüfparameter und Bewertungsmaßstäbe. Vor der Bestellung müssen die Zuordnung zur gelieferten Ausführung, die tatsächlichen Kontaktbedingungen und die ergänzenden Konformitätsunterlagen geklärt sein. Ein bestandener Gesamtmigrationstest ersetzt weder die Bewertung relevanter Einzelstoffe noch die Konformitätserklärung.

Was bedeutet ND in einem Migrationsprüfbericht?

ND bedeutet nicht automatisch null. Maßgeblich ist die Definition im Bericht: Die Abkürzung kann auf eine Nachweisgrenze oder eine Berichtsgrenze verweisen. Bei der ausdrücklichen Definition ND < RL und einer RL von 3,0 mg/dm² liegt das berichtete Ergebnis unter dieser Berichtsgrenze. Daraus folgt keine Aussage über nicht untersuchte Stoffe.

Kann ein Bericht für PET auch die PP-Kappe und das Silikonventil abdecken?

Nur wenn diese Komponenten im Prüfumfang eindeutig identifiziert und entsprechend bewertet sind. Separate Ergebnisse für PET, PP und Silikon müssen ihren jeweiligen Prüfteilen zugeordnet bleiben. Zudem ist zu klären, ob die Daten die fertige Flaschen-Verschluss-Kombination und deren Verwendung abdecken. Silikon fällt nicht unmittelbar in den Anwendungsbereich der Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011.

Wann muss ein älterer Prüfbericht erneut bewertet werden?

Bei Änderungen an Materialrezeptur, Farbe, Lieferquelle, Bauteilen, Fertigung oder Verwendung sowie bei relevanten Rechtsänderungen ist die Übertragbarkeit erneut zu prüfen. Das Ausstellungsdatum allein entscheidet nicht über die Verwendbarkeit. Ob vorhandene Daten ausreichen oder zusätzliche Prüfungen nötig sind, ergibt sich aus einer dokumentierten fachlichen Bewertung.

Fazit: Die Zuordnung entscheidet über den Nutzen des Berichts

Ein belastbarer Prüfvermerk verbindet die bestellte Verpackung mit dem untersuchten Muster, den passenden Kontaktbedingungen und dem tatsächlich bewerteten Umfang. Wo diese Verbindung fehlt, ist die nächste Aufgabe eine gezielte Rückfrage – nicht das Übertragen eines Pass-Vermerks auf das gesamte Sortiment.

Möchten Sie eine Flaschen-Verschluss-Kombination mit den zugehörigen Unterlagen abstimmen? Senden Sie uns Modell oder Zeichnung, Farbe, Sauce, Füll- und Lagerbedingungen sowie Ihre vorhandenen Nachweise über die Kontaktseite oder per E-Mail an Gracepack. Wir klären mit Ihnen die Musterzuordnung und den weiteren Abstimmungsbedarf.

Stand: September 2026. Dieser Leitfaden unterstützt die fachliche Dokumentenprüfung; er ersetzt keine produktspezifische Konformitätsbewertung oder Rechtsberatung.

MUSTER UND NACHWEISE ZUORDNEN

Welche Unterlagen passen zu Ihrer Saucenflasche?

Senden Sie Modell oder Zeichnung, Farbe, Flaschen- und Verschlussmaterial sowie Sauce, Abfüllung und Lagerbedingungen. Wir stimmen die passende Musterausführung und die verfügbaren Unterlagen mit Ihnen ab. Zusätzlicher Prüfbedarf wird anwendungsbezogen geklärt.