Saucenflaschen aus Kunststoff müssen in Deutschland die europäischen Lebensmittelkontakt-Vorschriften und die ergänzenden Anforderungen des LFGB erfüllen. Entscheidend ist nicht ein pauschales „LFGB-Zertifikat“, sondern der nachvollziehbare Nachweis, dass die konkrete Flasche einschließlich Verschluss für Ihre Sauce und deren Abfüll-, Lager- und Verwendungsbedingungen geeignet ist. Dazu gehören eine passende Konformitätserklärung, belastbare Nachweise zur Migration sowie die Rückverfolgbarkeit der gelieferten Ausführung.
- Passend zu Ihrer Sauce: Fett- und Säuregehalt, Abfülltemperatur und Lagerdauer bestimmen, welche Migrationsnachweise Sie benötigen.
- Passend zur vollständigen Verpackung: Die Bewertung muss auch Kappe, Dichtung und gegebenenfalls Ventil einbeziehen, nicht nur den Flaschenkörper.
- Eindeutig dokumentiert: Aus der Konformitätserklärung muss hervorgehen, für welche Ware und welche Verwendung sie gilt. Ein Prüfbericht allein ersetzt sie nicht.
- Auch in der Serie verlässlich: Bei einem anderen Rohstoff, einer neuen Farbe oder einem geänderten Verschluss ist zu klären, ob die bisherigen Nachweise weiterhin ausreichen.
1. LFGB und EU 10/2011: Welche Vorschrift regelt was?
Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, kurz LFGB, ist ein deutsches Gesetz und kein Prüfzeichen. Saucenflaschen gehören zu den Lebensmittelbedarfsgegenständen. Für ihre Sicherheit greifen mehrere Vorschriften ineinander: Die europäische Rahmenverordnung beschreibt die grundlegenden Schutzziele, die Kunststoffverordnung konkretisiert materialbezogene Anforderungen, und die Regeln zur guten Herstellungspraxis betreffen die Fertigung.
| Regelwerk | Bedeutung für Kunststoff-Saucenflaschen | Worauf Sie bei der Beschaffung achten sollten |
|---|---|---|
| Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 | Grundanforderungen an Lebensmittelkontaktmaterialien, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit | Keine gesundheitsgefährdenden Stoffübergänge, keine unvertretbare Veränderung der Lebensmittelzusammensetzung und keine Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften |
| Verordnung (EU) Nr. 10/2011 | Spezifische Anforderungen an Kunststoffe, unter anderem Stoffbeschränkungen, Migration und Konformitätserklärung | Nachweise müssen Material, Bauteil und vorgesehenen Lebensmittelkontakt abdecken |
| Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 | Gute Herstellungspraxis mit Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle und Dokumentation | Ein reproduzierbarer Fertigungsprozess, nicht nur ein einmalig bestandenes Muster |
| LFGB, insbesondere § 31 | Ergänzt den europäischen Rechtsrahmen in Deutschland; verbietet unter anderem das Inverkehrbringen nicht entsprechend geeigneter Lebensmittelkontaktmaterialien | Eine allgemeine Werbeaussage „LFGB-geprüft“ ersetzt nicht die Prüfung der konkreten gesetzlichen Anforderungen |
| Weitere einschlägige Vorschriften | Beispielsweise Bisphenole nach Verordnung (EU) 2024/3190 und recycelte Kunststoffe nach Verordnung (EU) 2022/1616 | Materialabhängige Zusatzanforderungen und Übergangsregelungen gesondert berücksichtigen |
Für Ihre Beschaffung zählt die aktuelle Fassung der europäischen Lebensmittelkontakt-Vorschriften, einschließlich der Änderungen durch die Verordnungen (EU) 2025/351 und 2026/245. Ein älterer Prüfbericht kann weiterhin verwendbar sein, wenn er die geltenden Anforderungen und die gelieferte Ausführung abdeckt. Lassen Sie sich diese Zuordnung vom Lieferanten bestätigen.
Warum „lebensmittelecht“ allein nicht ausreicht
Eine Flasche kann für eine wässrige, kalt abgefüllte Sauce geeignet sein, ohne für eine fettreiche Rezeptur oder eine Heißabfüllung ausreichend bewertet zu sein. Die Eignung hängt nicht nur von PET, HDPE oder PP ab. Auch Additive, Einfärbung, Herstellungsprozess und Kontaktbedingungen wirken sich auf die Bewertung aus.
Die Unionsliste der Kunststoffverordnung enthält insbesondere zugelassene Ausgangsstoffe und Additive mit den jeweiligen Beschränkungen. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede im fertigen Kunststoff vorkommende Substanz auf dieser Liste stehen muss. Für bestimmte Stoffgruppen gelten Ausnahmen; nicht absichtlich zugesetzte Stoffe, häufig als NIAS bezeichnet, sind risikobasiert zu bewerten. Dazu können Verunreinigungen sowie Reaktions- oder Abbauprodukte gehören.
Ein Rohstoffdatenblatt ist deshalb ein wichtiger Ausgangspunkt, aber keine vollständige Freigabe der fertigen Verpackung. Ebenso wenig stellen eine FDA-bezogene Prüfung oder ein ISO-22000-Zertifikat eine pauschale EU-Zulassung aller Flaschen dar. Eine CE-Kennzeichnung ist für gewöhnliche Kunststoff-Saucenflaschen kein Nachweis ihrer Lebensmittelkontakt-Konformität.
2. Migration prüfen: Die Sauce und der Kontakt entscheiden
Migration bezeichnet den Übergang von Stoffen aus der Verpackung in das Lebensmittel. Die Gesamtmigration begrenzt die insgesamt abgegebene Menge nichtflüchtiger Bestandteile; die spezifische Migration betrifft einzelne Stoffe oder Stoffgruppen. Ein unauffälliger Gesamtmigrationswert beweist daher nicht automatisch, dass auch alle relevanten spezifischen Grenzwerte eingehalten werden.
Für gewöhnliche Kunststoff-Saucenflaschen gilt grundsätzlich ein Gesamtmigrationsgrenzwert von 10 mg je dm² Lebensmittelkontaktfläche. Spezifische Migrationsgrenzwerte werden dagegen in der Regel in mg je kg Lebensmittel angegeben. Die Einheiten sind nicht beliebig austauschbar: Oberfläche, Füllmenge und die vorgeschriebenen Berechnungsregeln müssen zur bewerteten Anwendung passen. Maßgeblich sind die Vorgaben und Anhänge der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 in ihrer konsolidierten Fassung.
Saure Chilisauce ist nicht dasselbe wie ein ölreiches Dressing
Lebensmittelsimulanzien bilden bestimmte Eigenschaften von Lebensmitteln für die Prüfung ab. Ihre Auswahl erfolgt nach den rechtlichen Zuordnungsregeln, nicht nach dem Aussehen oder der Produktbezeichnung einer Sauce. Zu den Simulanzien gehören beispielsweise 10-prozentiges Ethanol für bestimmte wässrige Kontakte, 3-prozentige Essigsäure für saure Lebensmittel sowie fettsimulierende Medien für die entsprechenden Anwendungen.
Ein Dressing kann zugleich sauer und fetthaltig sein. Eine Chilisauce kann viel Wasser enthalten oder überwiegend auf Öl basieren. Für eine belastbare Bewertung benötigt das Prüflabor deshalb Angaben zur Rezeptur und zum vorgesehenen Einsatz; die Bezeichnung „Sauce“ ist dafür zu ungenau.
| Geplante Anwendung | Wichtige Angaben für die Bewertung | Häufiger Fehlschluss |
|---|---|---|
| Saure Chilisauce | pH-Wert, Zusammensetzung, Abfülltemperatur, Lagerdauer und Lagerung nach dem Öffnen | Eine Prüfung mit Wasser decke jede saure Rezeptur ab |
| Ölreiches Dressing oder Mayonnaise | Fettanteil, Emulsion, Kontaktbedingungen und sämtliche benetzten Bauteile | Ein Bericht für wässrigen Kontakt reiche auch für Fettkontakt aus |
| Soja- oder andere Würzsauce | Rezeptur, gegebenenfalls Alkoholanteil, Füllmenge und geplante Haltbarkeit | Transparente PET-Flaschen seien unabhängig von der Rezeptur freigegeben |
| Heiß abgefüllte Sauce | Temperatur-Zeit-Verlauf einschließlich Abkühlung und anschließender Lagerung | Die mechanische Wärmebeständigkeit belege bereits die Migrationskonformität |
| Kopfstehend gelagertes Gebinde | Dauernder Kontakt mit Kappe, Dichtung und Ventil | Nur der Flaschenkörper müsse für den langfristigen Kontakt bewertet werden |
Bei Quetschflaschen für Chilisauce sollten Sie daher nicht nur die passende Dosieröffnung festlegen. Auch die Säure- und Fettanteile Ihrer Rezeptur gehören in die Anfrage. Bei PET-Flaschen für Sojasauce sind neben der Zusammensetzung besonders Lagerzeit und Verschlusskontakt relevant. Derselbe Flaschentyp kann unterschiedliche Prüfbedingungen erfordern, wenn sich der spätere Einsatz ändert.
Zeit und Temperatur dürfen im Bericht nicht fehlen
Soll Ihre Sauce mehrere Monate in der Flasche bleiben, müssen die Nachweise diesen Kontakt abdecken. Ein kurzer Labortest reicht dafür nur aus, wenn seine Übertragbarkeit auf die geplante Lagerung fachlich begründet ist. Umgekehrt ist die Temperatur einer beschleunigten Migrationsprüfung keine zulässige Abfülltemperatur: Ob die Flasche beim Heißabfüllen formstabil und dicht bleibt, muss zusätzlich geprüft werden.
Steht in Ihrem Verschlussbericht 10-prozentiges Ethanol bei 40 °C für zwei Stunden, wurde das Muster unter genau diesen Bedingungen untersucht. Für ein ölreiches Dressing mit mehrmonatiger Lagerung brauchen Sie deshalb eine begründete Bewertung oder ergänzende Nachweise. Dasselbe gilt für eine geplante Heißabfüllung. Auch drei aufeinanderfolgende Prüfkontakte belegen nicht automatisch jede gewünschte Lagerdauer oder Wiederverwendung.
Für den Prüfplan ist außerdem wichtig, ob die Flasche einmal verwendet oder wiederholt befüllt werden soll. Eine Einwegverpackung wird nicht allein dadurch zu einer geeigneten Mehrwegflasche, dass sie sich reinigen und erneut verschließen lässt.
Kappe, Dichtung und Ventil gehören zur Bewertung

Bei kopfstehenden Dressingflaschen mit Ventilkappen liegt die Sauce dauerhaft am Verschluss an. Das macht die Materialauswahl für Ventil und Dichtung besonders relevant. Eine Dokumentation zum PET-Flaschenkörper reicht für diese Kombination nicht aus.
Silikon wird nicht einfach wie ein Kunststoff nach EU 10/2011 behandelt. Silikonbauteile unterliegen weiterhin dem allgemeinen Lebensmittelkontakt-Rechtsrahmen und müssen anhand der für sie einschlägigen Anforderungen bewertet werden. Empfehlungen des BfR können dabei eine fachliche Grundlage liefern, sind aber keine behördliche Produktzulassung. Ein Bericht für einen Silikonring lässt sich zudem nicht ungeprüft auf ein anders zusammengesetztes oder anders gefertigtes Dosierventil übertragen.
Auch Druckfarben, Klebstoffe oder Beschichtungen können relevant werden, wenn Stoffübergänge zu erwarten sind. „Außen aufgebracht“ bedeutet nicht in jedem Fall, dass eine Komponente für die Sicherheitsbewertung ohne Bedeutung ist.
3. Welche Unterlagen brauchen Sie vom Lieferanten?
Konformitätserklärung und Prüfbericht sind zwei verschiedene Dokumente
Für Kunststoffmaterialien und -gegenstände ist auf den Vermarktungsstufen vor dem Einzelhandel eine schriftliche Konformitätserklärung nach Artikel 15 und Anhang IV der Kunststoffverordnung erforderlich. Sie stellt den Bezug zwischen der identifizierten Ware, den geltenden Anforderungen und den zulässigen Verwendungsbedingungen her. Ein Prüflaborbericht dokumentiert dagegen bestimmte Untersuchungen an bestimmten Proben. Er ersetzt diese Erklärung nicht.
Eine für Ihren Einkauf brauchbare Konformitätserklärung beantwortet insbesondere diese Fragen:
- Wer steht hinter der Erklärung? Aussteller und Hersteller beziehungsweise Importeur sind mit Name und Anschrift eindeutig benannt.
- Welche Ware ist gemeint? Flasche oder Bauteil sind identifizierbar; das Ausstellungsdatum ist angegeben.
- Welche Anforderungen werden erfüllt? Die Erklärung bestätigt die einschlägige Konformität, statt die Ware lediglich als „lebensmittelecht“ zu bezeichnen.
- Welche Stoffbeschränkungen sind relevant? Sie erhalten die Informationen, die Sie für Ihre nachgelagerte Konformitätsbewertung brauchen, gegebenenfalls auch zu Stoffen, die zusätzlich lebensmittelrechtlichen Beschränkungen unterliegen.
- Wie darf die Verpackung verwendet werden? Lebensmittelarten, Kontaktdauer und Temperatur sowie das für den Nachweis verwendete Verhältnis von Kontaktfläche zu Volumen sind beschrieben.
- Gibt es besondere Voraussetzungen? Bei einem entsprechenden Aufbau gehören dazu etwa Angaben zu funktionellen Barrieren.
Bei wesentlichen Änderungen oder neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Konformität berühren, ist die Erklärung zu aktualisieren. Bestellen Sie eine andere Material- oder Farbvariante, sollten Sie daher vorab klären, ob diese noch von der bisherigen Erklärung erfasst wird.
Was ein vollständiger Nachweis zusätzlich umfasst
Die unterstützenden Unterlagen können Prüfergebnisse, Berechnungen, Modellierungen, Materialinformationen und begründete Bewertungen enthalten. Sie müssen die Konformität nachvollziehbar belegen und den zuständigen Behörden auf Verlangen zugänglich sein. Nicht jede vertrauliche Rohstoffrezeptur muss dafür vollständig an jeden Käufer weitergegeben werden; die für die sichere Verwendung und weitere Bewertung notwendigen Informationen dürfen jedoch nicht fehlen.
Vergleichen Sie bei Prüfberichten die Probenbeschreibung mit Ihrer Bestellung: Flaschenmaterial, Farbe, Verschluss, gegebenenfalls Dichtung sowie identifizierbare Artikel- oder Materialangaben. Ein ähnliches Foto oder derselbe Handelsname genügt nicht, wenn sich die Zusammensetzung unterscheidet. Eine neue Farbe ist besonders dann relevant, wenn ein anderes Farbkonzentrat oder andere Additive verwendet werden.
„BPA-frei“ und FDA-Berichte richtig einordnen
Ein BPA-Prüfbericht beantwortet nur die darin untersuchte Fragestellung. „Nicht nachgewiesen“ bedeutet unterhalb der angegebenen Nachweis- beziehungsweise Bestimmungsgrenze, nicht zwingend absolute Stofffreiheit. Ein US-amerikanischer Prüfmaßstab, etwa nach FDA-Vorgaben oder im Zusammenhang mit California Proposition 65, bestätigt für sich genommen keine vollständige Konformität mit dem EU-Recht.
Für Bisphenole ist die Verordnung (EU) 2024/3190 einschließlich ihrer Änderungen und Berichtigungen gesondert zu beachten. Sie enthält Verbote, eng begrenzte Ausnahmen und Übergangsregelungen. Die allgemeine Übergangsfrist für das erstmalige Inverkehrbringen bestimmter bisher konformer Einweg-Lebensmittelkontaktgegenstände endete am 20. Juli 2026. Sonderfälle und die weiteren Fristen für Befüllung beziehungsweise Abverkauf müssen getrennt geprüft werden; daraus folgt kein pauschaler Rückruf aller bereits rechtmäßig in Verkehr gebrachten Verpackungen.
Auch die Übergangsregelung zur Verordnung (EU) 2025/351 ist für laufende Beschaffungen wichtig: Unter den dort genannten Voraussetzungen dürfen nach dem bisherigen Stand konforme Kunststoffmaterialien und -gegenstände, die vor dem 16. September 2026 erstmals in Verkehr gebracht wurden, bis zur Erschöpfung der Bestände weiter vermarktet werden. Das setzt andere einschlägige Vorschriften nicht außer Kraft. Lassen Sie bei betroffenen Lieferungen deshalb ausdrücklich klären, auf welchem Rechtsstand und welcher Übergangsregelung die Bewertung beruht.
4. Import, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung
Wenn Sie Saucenflaschen aus China oder einem anderen Drittland importieren, sollten die erforderlichen Unterlagen vor der Serienbestellung vorliegen. Der Hersteller muss die Material- und Fertigungsinformationen bereitstellen können; als Importeur erfüllen Sie zusätzlich die Pflichten für Ihre eigene Tätigkeit. Ein Laborauftrag oder eine Lieferantenbestätigung nimmt Ihnen diese Verantwortung nicht ab. Beliefern Sie auch die Schweiz, prüfen Sie für diese Lieferungen zusätzlich die schweizerischen Anforderungen.
Die Rückverfolgbarkeit muss auf allen Stufen möglich sein. Praktisch sollten Sie die erhaltene Flaschencharge einem Lieferanten, einer Produktausführung und den zugehörigen Dokumenten zuordnen können. Beim Abfüller wird diese Zuordnung mit der abgefüllten Lebensmittelcharge verknüpft. So lässt sich bei einer Beanstandung feststellen, welche Lieferungen und Fertigungslose betroffen sind.
Für Lebensmittelkontaktmaterialien, die noch nicht mit Lebensmitteln in Berührung sind, gelten die Kennzeichnungsvorgaben aus Artikel 15 der Rahmenverordnung. Je nach Erzeugnis und Vermarktungsstufe gehören dazu die Zweckbestimmung, erforderliche Hinweise zur sicheren Verwendung, Angaben zum verantwortlichen Unternehmen in der EU und eine geeignete Identifikation für die Rückverfolgbarkeit. Die vorgeschriebenen Angaben können unter den jeweiligen Voraussetzungen auch auf der Verpackung oder in Begleitpapieren stehen.
Das Glas-Gabel-Symbol ist dabei nicht auf jeder Saucenflasche zwingend erforderlich. Die Angabe zur Lebensmittelkontakt-Eignung kann entfallen, wenn der Gegenstand aufgrund seiner Beschaffenheit eindeutig dafür bestimmt ist. Diese Ausnahme hebt jedoch weder die Sicherheitsanforderungen noch andere Kennzeichnungspflichten auf. Legen Sie daher für Flasche, Versandkarton und Lieferunterlagen fest, welche Informationen an welcher Stelle stehen.
5. Wie Fertigung und Materialänderungen die Freigabe beeinflussen
Flasche und Verschluss zusammen abstimmen

Bei Gracepack können Sie Kunststoffflasche und Verschluss gemeinsam nach Muster oder Zeichnung abstimmen. Halsmaß, Dichtsitz und Dosieröffnung werden dabei zusammen betrachtet. Als chinesischer Hersteller unterstützt Gracepack Sie sowohl bei der Auswahl vorhandener Ausführungen als auch bei individuellen Entwicklungen. So können Sie die Kombination bemustern, bevor Sie sich für ein neues Werkzeug entscheiden.
Für die spätere Serie sind bei Gracepack unter anderem Kontrollen von Aussehen, Abmessungen, Gewicht und Dichtheit vorgesehen; bei Flaschen gehört auch das Fassungsvermögen dazu. Produktionsdatum und Charge ermöglichen die Zuordnung der Ware. Ändert sich das Material oder das Fertigungsverfahren in relevanter Weise, ist eine erneute technische Bewertung vorgesehen. Für Ihre Freigabe kommen die zum Lebensmittelkontakt passenden Migrations- und Konformitätsnachweise hinzu.
Fordern Sie für Ihre ausgewählte Kombination die zugehörigen Unterlagen an. Für die Abstimmung stehen bei Gracepack unter anderem PET-bezogene Prüfberichte und Berichte zu PP-/PE-Verschlüssen zur Verfügung. Gemeinsam wird geklärt, welche davon zu Ihrer Ausführung und Ihrem Einsatz passen und wo ergänzende Nachweise nötig sind. Für eine EU-Lieferung genügt es nicht, einen US-bezogenen PET-Bericht mit einem EU-bezogenen Kappenbericht zusammenzustellen: Die Konformität muss für das vollständige Gebinde und seine vorgesehene Verwendung nachvollziehbar sein.
Prüfkosten vor dem Formenbau einplanen
Bei einer vorhandenen Flaschen- und Verschlusskombination kann bereits ein Teil der technischen Grundlagen vorliegen. Eine Sonderform, neue Einfärbung oder andere Dichtung kann zusätzliche Bewertungen und Versuche erfordern. Nicht jede geometrische Änderung verlangt automatisch sämtliche Prüfungen von vorn; eine Übertragung vorhandener Nachweise muss aber fachlich begründet sein.
Klären Sie deshalb früh, welche Ausführung bemustert wird, welche Prüfungen erforderlich sind und wer Kosten und Beauftragung übernimmt. Das ist meist wirtschaftlicher, als nach der Werkzeugfreigabe Material, Farbe oder Verschluss nochmals zu ändern. Eine höhere Bestellmenge senkt möglicherweise Stückkosten, reduziert aber nicht die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit.
Rezyklat und Recyclingfähigkeit getrennt prüfen
Ein Rezyklatanteil macht eine Flasche nicht automatisch lebensmittelkontaktgeeignet. Bei recycelten Kunststoffen sind zusätzlich die einschlägigen Anforderungen der Verordnung (EU) 2022/1616 zu berücksichtigen. Herkunft, Recyclingverfahren, Einsatzbedingungen und die dazugehörigen Nachweise müssen zur konkreten Ausführung passen. Auch eine Umstellung von Neuware auf rPET ist deshalb eine bewertungsbedürftige Änderung.
Die spätere Recyclingfähigkeit ist eine weitere, davon getrennte Frage. Einfärbung, Etikett, Klebstoff, Mehrschichtaufbau und Ventil können die Sortierung und Verwertung beeinflussen. Stimmen Sie Materialeinsatz und Recyclingziele mit der Lebensmittelkontakt-Eignung ab; weder ein Recyclingcode noch ein Nachhaltigkeitsversprechen ersetzt den Sicherheitsnachweis.
6. Checkliste vor Musterfreigabe und Serienbestellung
Bevor Sie Muster oder Werkzeuge freigeben, sollten Rezeptur, Verpackungsausführung und Nachweise zusammenpassen. Offene Punkte lassen sich in dieser Phase meist einfacher klären als nach dem Start der Serienfertigung.
| Prüfpunkt | Vor der Freigabe festhalten | Wenn die Angabe fehlt |
|---|---|---|
| Sauce und Verwendung | Zusammensetzung, Säure- und Fettanteil, Lagerdauer, Temperatur und Einweg- oder Mehrwegnutzung | Prüfbedingungen mit Abfüller und Prüfstelle definieren |
| Vollständiges Gebinde | Identifizierbare Flasche, Kappe, Dichtung, Ventil und relevante Dekoration | Komponentenliste ergänzen; nicht nur den Flaschenkörper bewerten |
| Konformitätserklärung | Passende Ware, aktueller Rechtsstand und eindeutig beschriebene Verwendung | Aktualisierte oder ergänzte Erklärung anfordern |
| Migrationsnachweise | Relevante Simulanzien, Zeit, Temperatur, Grenzwerte und nachvollziehbare Übertragbarkeit | Zusätzliche Prüfung oder begründete Bewertung vereinbaren |
| Chargen und Änderungen | Zuordnung der Lieferung sowie geregelte Mitteilung relevanter Material- und Prozessänderungen | Rückverfolgbarkeit und Änderungsfreigabe vertraglich festlegen |
| Praktischer Abfüllversuch | Dichtheit, Formstabilität, Dosierung sowie Geruch und Geschmack unter realistischen Bedingungen | Mit Originalmustern prüfen; Laborwerte nicht als Funktionsgarantie behandeln |
Testen Sie mit Ihrer Originalsauce, ob die Flasche nach dem Abkühlen dicht bleibt und sich gut dosieren lässt. Prüfen Sie daneben, ob die Migrationsnachweise Ihren vorgesehenen Kontakt abdecken. Erst zusammen beantworten diese Prüfungen die beiden entscheidenden Fragen: Funktioniert die Verpackung an Ihrer Linie und im Gebrauch, und ist sie für den Kontakt mit Ihrer Sauce geeignet?
Fazit: Nicht das Schlagwort, sondern die passende Kombination zählt
Für Ihre Bestellung zählt, ob die ausgewählte Flasche mit ihrem Verschluss zur Sauce, zum Abfüllprozess und zur Lagerung passt. Lassen Sie die zugehörigen Nachweise vor der Serienfreigabe durch Ihre Qualitätssicherung beziehungsweise eine geeignete Fachstelle prüfen. So können Sie ungeklärte Einsatzgrenzen oder fehlende Unterlagen erkennen, bevor die Verpackung in Ihre Produktion geht.
Senden Sie Gracepack Ihren Saucentyp, die relevanten Rezeptureigenschaften, Abfülltemperatur, Lagerbedingungen und das gewünschte Volumen. Gemeinsam lassen sich passende Flaschen und Verschlüsse eingrenzen, vorhandene Unterlagen zuordnen und offene Prüfpunkte vor einer Bestellung klären. Fordern Sie Muster für Ihre Abfülltests an; bei einer individuellen Form besprechen wir zunächst die technische Machbarkeit und die Anforderungen an die Werkzeugentwicklung.
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