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Recyclinggerechtes Design von Chilisaucenflaschen prüfen: ZSVR-Prüfmatrix für Flasche, Verschluss, Etikett und Klebstoff

Recyclingfähigkeit von Chilisaucenflaschen nach ZSVR 2026 prüfen: Flasche, Verschluss, Etikett, Klebstoff, Sortierung und Materialverluste bewerten.

Fachredaktion Gracepack/Veröffentlicht 15. Oktober 2026/Aktualisiert 15. Oktober 2026/ 13 Min. Lesezeit
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PET-Chilisaucenflasche mit Verschluss, Dichtung, Etikett und Klebstoff bei der Recyclingfähigkeitsprüfung

Eine klare PET-Flasche kann für sich betrachtet gut in einen etablierten Recyclingpfad passen. Trotzdem kann das fertige Gebinde deutlich schlechter abschneiden, wenn ein nicht abtrennbares Etikett, ein ungeeigneter Klebstoff, eine lichtundurchlässige Dekoration oder unverträgliche Verschlussbestandteile hinzukommen. Umgekehrt lässt sich eine Verpackung nicht allein deshalb als hochgradig recyclingfähig bezeichnen, weil der Flaschenkörper aus PET besteht oder einen hohen rPET-Anteil enthält.

Für den deutschen Markt bewertet der Mindeststandard der Zentralen Stelle Verpackungsregister die unbefüllte Verpackung als funktionelle Einheit. Bei einer Chilisaucenflasche gehören dazu im Regelfall Flaschenkörper, Verschluss, Dichtung, Ventil, Etikett oder Sleeve, Klebstoff und Originalitätssicherung. Entscheidend ist, welcher Gewichtsanteil nach realer Sortierung und Aufbereitung als Wertstoff für werkstofftypische Anwendungen verfügbar bleibt.

Recyclingfähigkeit ist eine Eigenschaft der konkreten Verpackungsausführung. Materialnamen, Recyclingcodes und einzelne Lieferantenaussagen ersetzen keine Bewertung des vollständigen Gebindes.

1. Welche Ausführung wird tatsächlich bewertet?

Die Prüfung beginnt nicht mit einer Materialtabelle, sondern mit der Abgrenzung des Bemessungsgegenstands. Nach dem ZSVR-Mindeststandard 2026 wird die Verpackung nach bestimmungsgemäßer Entleerung im Regelfall als Ganzes betrachtet. Die Annahme, der Verbraucher werde Etikett, Ventil oder Dichtung vor der Entsorgung sorgfältig entfernen, reicht nicht aus.

Für eine typische Kunststoff-Chilisaucenflasche sollten mindestens diese Bestandteile erfasst werden:

  • Flaschenkörper einschließlich möglicher Barriereschichten, Beschichtungen, Farb- und Additivsysteme,
  • Schraub-, Flip-Top- oder Twist-Top-Verschluss,
  • Dosiertülle, Ventil und gegebenenfalls Luftnachströmkomponente,
  • Dichteinlage oder Siegelfolie,
  • Originalitätsring oder zusätzliche Überkappe,
  • Haftetikett, Papieretikett oder Sleeve,
  • Klebstoff, Lack, Direktdruck und metallische Dekoration.

Separate Bewertungen sind nur unter definierten Bedingungen möglich. Dazu gehören beispielsweise Bestandteile, die zur Verwendung notwendigerweise und unwiderruflich abgetrennt werden, oder Komponenten, die sich bereits bei Transport und Vorbereitung zur Sortierung gesichert vom Hauptkörper lösen. Eine rein theoretische händische Trennbarkeit genügt nicht.

Varianten nicht voreilig zu einer Gruppe zusammenfassen

Zwei Flaschen mit derselben Form und Füllmenge können unterschiedliche Ergebnisse erzielen, wenn Farbe, Etikett oder Verschluss variieren. Besonders die optische Transmission kann die sensorgestützte Sortierung beeinflussen. Wird eine Produktfamilie gemeinsam bewertet, müssen Materialaufbau und prozessrelevante Merkmale vergleichbar sein. Andernfalls ist jede Ausführung einzeln zu bemessen.

2. Stückliste und Gewichte belastbar erfassen

Flaschenkörper, Verschluss, Dichtung, Etikett und Klebstoff einzeln gewogen und in einer Komponentenmatrix dokumentiert

Der Prozentwert entsteht aus realen Massen. Deshalb benötigt die Prüfung eine vollständige Verpackungsstückliste mit mittleren Gewichten. Eine Angabe wie „PET-Flasche mit PP-Kappe“ ist noch keine ausreichende Datengrundlage.

BestandteilZu dokumentierenTypische Nachweise
FlaschenkörperPolymer, Schichtaufbau, Farbe, Additive, mittleres GewichtZeichnung, Materialspezifikation, Wiegeprotokoll
VerschlussMaterial je Bauteil, Dichte, Dekoration, GewichtKomponentenzeichnung, Materialdaten
Ventil / DichtungPolymer oder Elastomer, Dichte, GewichtLieferantenspezifikation, Muster
Etikett / SleeveMaterialaufbau, Dichte, Druck, Lack, Fläche, GewichtEtikettenaufbau, Stanzzeichnung, Datenblatt
KlebstoffChemiesystem, Auftragsmenge, AblösebedingungenKlebstoffspezifikation, Prüfbericht
Siegel / OriginalitätsschutzMaterial, Verbund, Gewicht, Verhalten nach GebrauchAufbauzeichnung, Muster

Wiegen Sie nicht nur ein Einzelmuster, wenn der Materialauftrag technisch schwankt. Für Flaschenkörper, Etikett, Klebstoff und Dekoration ist ein repräsentativer Mittelwert sinnvoll. Werden Klebstoffmengen nur rechnerisch bestimmt, müssen Auftragsfläche, Auftragsgewicht und Toleranz nachvollziehbar sein.

Beispiel für die Gewichtsbasis

Eine unbefüllte Verpackung wiegt insgesamt 28,0 g. Davon entfallen 22,0 g auf den PET-Körper, 3,8 g auf den PP-Verschluss, 0,6 g auf Dichtung und Originalitätsring sowie 1,6 g auf Etikett, Druck und Klebstoff. Diese Zahlen belegen noch keine Recyclingfähigkeit. Sie zeigen lediglich, welche Massen im weiteren Ablauf als Wertstoff, trennbar, prüfbedürftig oder unverträglich einzustufen sind.

3. Verpackungskategorie und Recyclingpfad richtig wählen

Der Mindeststandard ordnet eine Verpackung nach dem vorherrschenden Material des Hauptkörpers einer Kategorie zu. Für transparente, klare oder farbige PET-A-Flaschen gilt beispielsweise die Kategorie für starre PET-Flaschen. Opake oder transluzente PET-Flaschen werden dagegen in einer anderen Kategorie behandelt. Eine PE-Quetschflasche folgt dem Recyclingpfad für starres PE; eine Glasflasche wird nach den Kriterien für Glas bewertet.

Diese Zuordnung ist wichtig, weil sich die zulässigen Wertstoffe, Unverträglichkeiten und Prüfbedingungen unterscheiden. Ein Klebstoff, der sich in einem PET-Heißwaschprozess bewährt, ist nicht automatisch der richtige Nachweis für einen anderen Werkstoffpfad. Ebenso darf eine flexible Verbundverpackung nicht mit der Tabelle für starre PET-Flaschen bewertet werden.

Vier mögliche Einstufungen je Gestaltungsmerkmal

Die materialspezifischen Tabellen unterscheiden im Kern vier Gruppen:

  1. Wertstoff: Der Materialanteil kann im festgelegten Referenzprozess für eine werkstofftypische Anwendung zurückgewonnen werden.
  2. Unverträglichkeit: Das Merkmal kann den Recyclingerfolg verhindern. Liegt eine solche Einstufung vor, beträgt das Ergebnis nach der Methodik grundsätzlich 0 %.
  3. Abtrennbar oder bedingt kompatibel: Der Anteil wird nicht als Wertstoff angerechnet, verhindert den Recyclingpfad aber nicht zwingend.
  4. Prüfbedürftig: Es muss geklärt werden, ob das Merkmal Wertstoffverluste verursacht. Nachgewiesene Verluste werden abgezogen.

Ein Material kann daher in einer Stückliste vorhanden sein, ohne in den verfügbaren Wertstoffgehalt einzugehen. Der häufige Fehler besteht darin, alle Kunststoffe der Verpackung zusammenzuzählen und daraus eine theoretische „Kunststoff-Recyclingquote“ abzuleiten.

4. Flaschenkörper: Material, Farbe und Barriere beurteilen

Bei transparenten PET-A-Flaschen können PET-A und rPET grundsätzlich als Wertstoff in den vorgesehenen Pfad eingehen. Das bedeutet nicht, dass jede PET-Konstruktion automatisch vollständig angerechnet wird. Schichten, Additive und optische Gestaltung müssen mit der konkreten Tabelle abgeglichen werden.

Farbe und optische Erkennung

Transparente Farbbatches können anders einzuordnen sein als rußbasierte dunkle Pigmente. Schwarz ist dabei nicht nur eine ästhetische Frage: Bestimmte Pigmente verändern das Reflexionsspektrum und können die NIR-Erkennung erschweren. Der Mindeststandard sieht bei entsprechenden Gestaltungen eine Prüfung der Identifizierbarkeit und zielgerichteten Abtrennbarkeit vor.

Auch eine klare Flasche kann durch eine großflächige dunkle Bedruckung, metallische Dekoration oder einen lichtundurchlässigen Sleeve für Sensoren wie ein anderes Material erscheinen. Deshalb sollte die Sortierbarkeit am fertig dekorierten Gebinde und nicht nur am unbedruckten Rohling beurteilt werden.

Barrieren und Beschichtungen

Sauerstoffbarrieren können für die Haltbarkeit einer Chilisauce sinnvoll sein, verändern aber den Materialaufbau. EVOH, PA, PVOH, Sauerstoffabsorber, UV-Stabilisatoren und Beschichtungen besitzen im Mindeststandard unterschiedliche Einstufungen und teilweise Prüfanforderungen. Ein allgemeines Versprechen „Multilayer ist recyclingfähig“ reicht daher ebenso wenig wie die gegenteilige Pauschalaussage.

Für die Entwicklung gilt: Zuerst wird der notwendige Produktschutz festgelegt. Danach wird die material- und gewichtsbezogene Auswirkung der gewählten Barriere geprüft. Wird die Schutzfunktion entfernt, kann zwar die Recyclingbewertung besser ausfallen, gleichzeitig aber mehr Sauce verderben. Ein belastbares Verpackungskonzept muss beide Funktionen erfüllen.

5. Verschluss, Ventil und Dichtung nach Dichte und Trennweg prüfen

Bei PET-Flaschen werden formstabile Verschlüsse aus PP oder HDPE im Aufbereitungsprozess häufig über ihre geringere Dichte vom PET getrennt. Für die Bewertung sind dennoch der konkrete Werkstoff, die Dichte und alle eingebauten Komponenten erforderlich.

Ein Dosierkopf kann aus mehreren Materialien bestehen: PP-Körper, PE-Einsatz, Elastomerventil, Dichteinlage, Metallfeder oder Aluminiumsiegel. Diese Teile dürfen nicht als „PP-Verschluss“ zusammengefasst werden, wenn ihre Eigenschaften voneinander abweichen.

Besonders zu prüfen sind:

  • Elastomer- oder Silikonteile mit einer Dichte über 1 g/cm³,
  • nicht ferromagnetische oder ferromagnetische Metallbestandteile,
  • Dichtungen, die nach dem Aufschluss beim PET verbleiben,
  • stark dekorierte Verschlüsse,
  • nicht eindeutig spezifizierte Materialmischungen.

Ein Silikonventil ist nicht allein wegen des Werkstoffnamens automatisch eine Unverträglichkeit. Ohne Materialqualität, Dichte, Gewicht und Trennverhalten lässt sich sein Einfluss jedoch nicht belastbar beurteilen. Für eine ventilgesteuerte Chilisaucenflasche sollte deshalb das tatsächlich montierte Verschlussmuster vorliegen.

Tethered Caps nicht pauschal fordern

Die europäische Pflicht zu dauerhaft verbundenen Verschlüssen stammt aus den Vorgaben für bestimmte Einweg-Getränkebehälter bis drei Liter. Eine Chilisaucenflasche fällt nicht allein deshalb darunter, weil ihr Inhalt flüssig ist. Ob ein verbundener Verschluss verwendet wird, muss aus dem tatsächlichen Produkt- und Verpackungsstatus sowie der konkreten Konstruktion abgeleitet werden. Für die Recyclingbewertung zählt anschließend das Verhalten der vollständigen Ausführung.

6. Etikett und Sleeve: Fläche allein entscheidet nicht

Eine geringe Etikettenfläche erleichtert häufig die Erkennung des Flaschenkörpers. Sie ist aber keine Garantie. Bei transparenten PET-Flaschen nennt der Mindeststandard unter anderem großflächige Fremdmaterialetiketten mit mehr als 50 % der projizierten Fläche sowie Fullsleeves als mögliche Auslöser für eine Sortierprüfung.

Die Prozentangabe bezieht sich nicht einfach auf die gesamte mathematische Oberfläche der Flasche. Für die Gestaltung sollte deshalb eine kontrollierte Stanz- oder Sleeve-Zeichnung verwendet werden, aus der die projizierte Abdeckung nachvollziehbar hervorgeht.

Zusätzlich zur Fläche sind relevant:

  • Polymer und Dichte des Etikettenmaterials,
  • ein- oder mehrschichtiger Aufbau,
  • Druckfarbe und Lack,
  • Lichtbarriere und Metallisierung,
  • Schrumpfverhalten und Perforation,
  • Klebstoffauftrag und Ablösung,
  • Position auf dem Behälter.

Ein transparenter Sleeve kann anders reagieren als ein opaker, metallisierter oder stark bedruckter Sleeve. Papier ist ebenfalls nicht automatisch besser: Fasern und Klebstoffreste müssen im vorgesehenen Prozess ausreichend vom PET getrennt werden.

7. Klebstoff: die konkrete Wash-off-Bedingung nachweisen

Bezeichnungen wie „wasserlöslich“, „ablösbar“ oder „recyclingfreundlich“ sind ohne Prüfbedingung zu ungenau. Für transparente PET-Flaschen unterscheidet der Mindeststandard unter anderem danach, ob die Klebstoffapplikation in alkalischer Heißwäsche bei 80 °C wash-off-fähig ist.

Der Nachweis sollte sich auf das vollständige Etikettensystem beziehen:

  • konkreter Klebstoff und Auftragsmenge,
  • Etikettenmaterial, Druck und Lack,
  • PET-Oberfläche und gegebenenfalls Vorbehandlung,
  • Alterung zwischen Etikettierung und Prüfung,
  • Temperatur, Alkalität, Zeit und mechanische Beanspruchung,
  • verbleibende Rückstände auf PET-Flakes,
  • Verlust an PET-Wertstoff durch anhaftende Etikettenbestandteile.

Ein Klebstoff kann sich von einer glatten Laborfolie lösen und auf einer bedruckten, gealterten Serienflasche dennoch Rückstände hinterlassen. Deshalb sollte die Aussage des Klebstofflieferanten mit dem verwendeten Etikett und realistischen Produktionsmustern verbunden werden.

8. Sortierbarkeit und Trennbarkeit als getrennte Fragen behandeln

PET-Chilisaucenflaschen bei optischer Sortierprüfung und Trennung von Etikett, Verschluss und PET-Flakes

Sortierbarkeit beschreibt, ob die vollständige Verpackung in der Sortieranlage dem richtigen Wertstoffstrom zugeordnet wird. Bei Kunststoffverpackungen erfolgt dies häufig sensorgestützt über das Reflexionsspektrum. Großflächige Etiketten, dunkle oder metallische Dekoration und Materialkombinationen können das Ergebnis verändern.

Trennbarkeit setzt später im Aufbereitungsprozess an. Nach Zerkleinerung und Aufschluss müssen PET, Polyolefine, Etiketten, Metalle, Klebstoffe und Fremdpolymere ausreichend voneinander getrennt werden können. Hier spielen Dichte, Partikelverhalten, Waschbedingungen und Haftung eine Rolle.

Eine Flasche kann somit richtig in die PET-Fraktion sortiert werden und trotzdem bei der Aufbereitung Wertstoff verlieren. Umgekehrt nützt ein theoretisch gut abtrennbares Etikett wenig, wenn ein lichtundurchlässiger Sleeve verhindert, dass die Flasche überhaupt in den PET-Strom gelangt.

Wann ein Einzelnachweis sinnvoll ist

Ein gesonderter Nachweis wird relevant, wenn die Tabelle ein Merkmal als prüfbedürftig kennzeichnet oder eine abweichende Kompatibilität belegt werden soll. Die Methode muss zuverlässig, reproduzierbar und für den betrachteten Recyclingprozess geeignet sein. Probenaufbereitung, Maschinenparameter, Auswertung und Unsicherheit gehören in die Dokumentation.

Ein Foto einer abgelösten Etikette oder ein einfacher Wassertest liefert dafür in der Regel keine ausreichende Grundlage. Er kann als Entwicklungsversuch dienen, ersetzt aber keine methodisch passende Sortier-, Trenn- oder Kompatibilitätsprüfung.

9. Recyclingfähigkeit berechnen und Annahmen sichtbar machen

Vereinfacht folgt die Bemessung dieser Logik:

Recyclingfähigkeit [%] = (Wertstoffgehalt – gestaltungsbedingte Wertstoffverluste) / Gesamtgewicht × 100

Enthält die Ausführung eine im anwendbaren Abschnitt eingestufte Unverträglichkeit, beträgt die Recyclingfähigkeit nach der Methodik grundsätzlich 0 %. Bei prüfbedürftigen Merkmalen wird zunächst festgestellt, ob Verluste entstehen. Ohne erforderlichen Nachweis kann eine konservative Bewertung notwendig sein.

Beispiel einer dokumentierten Auswertung

PrüfschrittFeststellungAuswirkung
BemessungsgegenstandFlasche, Verschluss, Ventil, Etikett und Klebstoff als EinheitGesamtgewicht festgelegt
Kategorietransparente starre PET-A-FlaschePET-Flaschenpfad ausgewählt
Wertstoffeanrechenbarer PET-Anteil bestimmtAusgangswert der Berechnung
Unverträglichkeitenkeine im konkreten Aufbau festgestelltBerechnung kann fortgesetzt werden
Sortierprüfunggroßflächiges Etikett geprüftnachgewiesenen Verlust berücksichtigen
TrennprüfungPP-Kappe abgetrennt, Klebstoffrückstand bewertetnicht anrechenbare Anteile und Verluste dokumentieren
ErgebnisBerechnung mit Version und Datum freigegebengilt nur für definierte Ausführung

Das Ergebnis sollte nicht ohne Materialstand veröffentlicht werden. Eine spätere Umstellung von Etikett, Klebstoff, Farbmittel, Verschluss oder Flaschengewicht kann den Prozentwert verändern.

10. ZSVR-Ergebnis und PPWR-Leistungsstufe nicht gleichsetzen

Der ZSVR-Mindeststandard 2026 bildet die aktuelle deutsche Sortier- und Verwertungspraxis ab und liefert einen Prozentwert. Er wurde so strukturiert, dass Unternehmen sich auf die europäische Regelungssystematik vorbereiten können. Er ist jedoch nicht identisch mit den künftigen europäischen Bewertungsakten.

Artikel 6 und Anhang II der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle sehen die Leistungsstufen A, B und C vor:

  • A: mindestens 95 %,
  • B: mindestens 80 %,
  • C: mindestens 70 %,
  • unter 70 %: technisch nicht recyclingfähig.

Ab 2030 basiert die Einstufung auf den europäischen Design-for-Recycling-Kriterien; ab 2035 kommt die Bewertung des Recyclings in großem Maßstab hinzu. Die EU-Kommission soll die dafür erforderlichen delegierten Rechtsakte und Methoden festlegen. Ein ZSVR-Prozentwert von heute darf daher nicht automatisch als endgültige PPWR-Klasse für 2030 beworben werden.

Auch die Aussage „PPWR-konform“ ist weiter als eine Recyclingbewertung. Die Verordnung enthält zusätzliche Anforderungen, Fristen und Dokumentationspflichten. Eine Designprüfung nach dem Mindeststandard beantwortet einen wichtigen Teil, aber nicht sämtliche Rechtsfragen der Verpackung.

11. Vom Muster zur Serienfreigabe

Eine belastbare Bewertung muss an eine eindeutig definierte Verpackungsversion gebunden sein. Für Einkauf und Qualität empfiehlt sich folgender Ablauf:

  1. Verpackung festlegen: Flasche, Verschluss, Ventil, Dichtung, Etikett, Klebstoff und Dekoration mit Artikel- und Revisionsstand erfassen.
  2. Gewichte bestätigen: Repräsentative Serien- oder seriennahe Muster wiegen und Toleranzen dokumentieren.
  3. Materialdaten zuordnen: Polymer, Dichte, Farbe, Additive, Schichten und Lieferantenspezifikationen jeder Komponente festhalten.
  4. Kategorie bestimmen: Hauptmaterial, Transparenz und Verpackungsart dem richtigen Abschnitt des Mindeststandards zuordnen.
  5. Prüfmatrix ausfüllen: Wertstoffe, Unverträglichkeiten, trennbare Bestandteile und Prüfmerkmale markieren.
  6. Nachweise schließen: Erforderliche Sortier-, Wash-off-, Dichte- oder Kompatibilitätsprüfungen mit der finalen Ausführung durchführen.
  7. Prozentwert berechnen: Wertstoffanteile und nachgewiesene Verluste auf das Gesamtgewicht beziehen.
  8. Änderungsregeln festlegen: Definieren, welche Änderungen eine Neuberechnung oder Wiederholungsprüfung auslösen.

Zu den typischen Änderungsanlässen gehören ein anderes Flaschengewicht, ein neuer Farbbatch, eine geänderte Barriereschicht, ein anderer Verschlusswerkstoff, eine neue Ventilqualität, eine größere Etikettenfläche, ein Klebstoffwechsel oder zusätzliche Metallisierung. Auch ein unveränderter Produktname schützt nicht vor einem relevanten Materialwechsel.

12. Welche Daten Gracepack für die Bewertung bereitstellen kann

Für eine ausgewählte Flaschen-Verschluss-Kombination kann Gracepack den technischen Aufbau mit Zeichnungen, Mustern und verfügbaren Materialspezifikationen abgleichen. Flaschenkörper, Kappe, Ventil, Dichtung und weitere gelieferte Komponenten lassen sich getrennt identifizieren und für eine Stückliste beziehungsweise Gewichtserfassung vorbereiten.

Bei kundenspezifischen Ausführungen sollten Farbe, Dekoration, Etikett und Klebstoff bereits vor der Serienfreigabe feststehen. Dadurch kann dieselbe vollständige Kombination bemustert werden, die später bewertet und bestellt wird. Änderungen werden auf einen eindeutigen Zeichnungs-, Muster- und Materialstand bezogen.

Gracepack ersetzt dabei weder das duale System noch eine qualifizierte Sortier- oder Recyclingprüfung. Die Aufgabe des Lieferanten besteht darin, belastbare Produktdaten und repräsentative Muster für die Bewertung bereitzustellen. Der verantwortliche Inverkehrbringer beziehungsweise die zuständige Fachstelle führt daraus die anwendbare Bemessung und rechtliche Einordnung durch.

Für eine technische Anfrage sind folgende Angaben hilfreich:

  • gewünschtes Flaschenmodell und Zielvolumen,
  • Sauce und Abfülltemperatur,
  • Flaschenmaterial, Farbe und möglicher Barrierebedarf,
  • Verschluss, Ventil, Dichtung und Originalitätsschutz,
  • Etiketten- oder Sleeve-Aufbau und geplante Flächenabdeckung,
  • Klebstoff und Dekoration,
  • Zielmarkt und gewünschter Bewertungsstand,
  • Jahresmenge und Termin für Musterprüfungen.

Fazit: Nur die vollständige Verpackung lässt sich freigeben

Eine recyclinggerechte Chilisaucenflasche entsteht nicht durch PET allein. Erst der vollständige Aufbau zeigt, ob die Verpackung erkannt, dem richtigen Strom zugeordnet, aufgeschlossen und in ausreichend reine Wertstoffe getrennt werden kann.

Die ZSVR-Prüfmatrix schafft dafür eine nachvollziehbare Reihenfolge: Verpackungseinheit definieren, Kategorie wählen, Gewichte und Materialien erfassen, Unverträglichkeiten ausschließen, Sortier- und Trennverluste prüfen und den verbleibenden Wertstoffanteil berechnen. Wird dieser Stand mit Zeichnung, Stückliste, Mustern und Änderungsregeln verbunden, entsteht aus einer allgemeinen Nachhaltigkeitsaussage ein prüfbarer Freigabestatus.

VERPACKUNGSAUFBAU VOR DER SERIE DEFINIEREN

Welche Komponenten gehören zu Ihrer Chilisaucenflasche?

Senden Sie Flaschenmodell, Material, Farbe, Verschluss, Ventil, Dichtung, Etikett, Klebstoff und Dekoration. Damit lassen sich Muster, Zeichnungen und Komponentendaten für die weitere Recyclingfähigkeitsbewertung eindeutig zusammenstellen.