Eine Konformitätserklärung, ein Migrationsprüfbericht und eine technische Zeichnung können jeweils korrekt aussehen und trotzdem nicht zur gelieferten Saucenflasche passen. Das Risiko entsteht häufig nicht durch ein offensichtlich fehlendes Dokument, sondern durch eine unterbrochene Zuordnung: Der Bericht gilt für ungefärbtes PET, bestellt wurde eine eingefärbte Flasche; die DoC beschreibt den Flaschenkörper, während Verschluss und Dichteinlage nicht eindeutig erfasst sind; oder nach einer Materialänderung liegt noch die vorherige Dokumentversion im Lieferantenordner.
Ein belastbares Konformitätsdossier beantwortet deshalb mehr als die Frage, ob einzelne Dateien vorhanden sind. Es zeigt nachvollziehbar, welche konkrete Verpackungsausführung geprüft wurde, für welche Verwendung die Nachweise gelten, zu welcher Lieferung sie gehören und wie Änderungen kontrolliert werden.
Die kleinste sinnvolle Freigabeeinheit ist nicht „eine PET-Flasche“, sondern eine eindeutig definierte Kombination aus Flasche, Material, Farbe, Verschluss, Dichtung, Dekoration, Herstellort, Zeichnungsstand und vorgesehenem Einsatz.
1. Den Freigabegegenstand vollständig festlegen
Vor der Dokumentenprüfung muss feststehen, was tatsächlich beschafft wird. Ein Handelsname oder ein Produktfoto reicht dafür nicht aus. Im Einkaufs- und Qualitätsdatensatz sollten mindestens die folgenden Merkmale eindeutig sein:
- interne Artikelnummer und Lieferantenartikelnummer,
- Flaschenzeichnung mit Revisionsstand,
- Nennvolumen, Überlaufvolumen und Mündungsbezeichnung,
- Polymer beziehungsweise Materialaufbau des Flaschenkörpers,
- Farbe, Masterbatch und gegebenenfalls Additive,
- Verschlusstyp, Material und Zeichnungsstand,
- Dichteinlage, Ventil oder Originalitätssicherung,
- Druck, Etikett, Lack oder andere direkt relevante Dekoration,
- Herstellwerk und – soweit für die Zuordnung erforderlich – Werkzeug oder Produktionslinie,
- vorgesehene Sauce, Abfülltemperatur, Kontaktdauer und Lagerbedingungen.
Diese Merkmale bilden die Stückliste der freizugebenden Verpackung. Eine klare PET-Flasche mit weißem PP-Verschluss ist eine andere Ausführung als dieselbe Geometrie mit eingefärbtem PET, PE-Verschluss oder einer anderen Dichteinlage. Die Dokumente müssen die tatsächlich bestellte Kombination abdecken oder die Übertragbarkeit auf diese Kombination fachlich begründen.
Eine Dokumentenmatrix verhindert verdeckte Lücken
Für die erste Prüfung eignet sich eine einfache Matrix. Jede Zeile steht für ein Dokument, jede Spalte für die Informationen, die eine eindeutige Zuordnung ermöglichen.
| Dokument | Aussteller und Datum | Betroffene Komponente | Artikel / Revision | Material / Farbe | Verwendungsbedingungen | Status |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Konformitätserklärung | eindeutig und aktuell | Flasche, Verschluss oder Dichtung | identifizierbar | spezifiziert | beschrieben | offen / geprüft / freigegeben |
| Migrationsnachweis | Labor und Berichtsdatum | Prüfmuster eindeutig | Bezug vorhanden | passend oder begründet | Simulanz, Zeit, Temperatur | offen / geprüft / freigegeben |
| Technische Zeichnung | Lieferant und Revision | konkrete Komponente | Bestellstand | falls relevant | Maße und Schnittstellen | offen / geprüft / freigegeben |
| Freigabemuster | Muster-ID und Datum | komplette Kombination | Artikelstand | sichtbar dokumentiert | Funktionsprüfung | offen / geprüft / freigegeben |
| Chargennachweis | Werk und Fertigungsdatum | gelieferte Ware | Auftrags-/Losbezug | Rohstoffbezug | Liefermenge | offen / geprüft / freigegeben |
Ein leeres Feld ist nicht automatisch ein Mangel. Es markiert jedoch eine Frage, die vor der Freigabe beantwortet werden muss. So lässt sich vermeiden, dass eine allgemeine Herstellerbroschüre oder ein technisch ähnlicher Prüfbericht unbemerkt als artikelbezogener Nachweis abgelegt wird.
2. Die DoC inhaltlich und formal prüfen
Für Kunststoffmaterialien und -gegenstände legt Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 fest, welche Angaben eine schriftliche Konformitätserklärung enthalten muss. Bei einer importierten Saucenverpackung sind insbesondere folgende Punkte zu prüfen:
- Wer stellt die Erklärung aus? Name und Anschrift des Unternehmens müssen eindeutig sein. Zusätzlich ist die Identität des Herstellers oder Importeurs anzugeben, wenn sie vom Aussteller abweicht.
- Welcher Gegenstand ist gemeint? Artikelbezeichnung, Material, Ausführung oder eine andere belastbare Referenz müssen die Zuordnung zur bestellten Verpackung ermöglichen.
- Wann wurde die Erklärung erstellt? Das Ausgabedatum gehört in die DoC. Es ermöglicht den Abgleich mit Material-, Artikel- und Rechtsänderungen.
- Welche Rechtsgrundlage wird bestätigt? Die Erklärung muss die Einhaltung der einschlägigen Anforderungen nennen, insbesondere der Rahmenverordnung und der Kunststoffverordnung.
- Welche beschränkten Stoffe sind relevant? Der nachgelagerten Stufe müssen ausreichende Informationen zu Stoffen mit Beschränkungen oder Spezifikationen zur Verfügung stehen, damit sie ihre eigene Konformitätsbewertung durchführen kann.
- Gibt es Dual-Use-Additive? Informationen zu Stoffen, die zugleich als Lebensmittelzusatz- oder Aromastoffe zugelassen sind, müssen gegebenenfalls weitergegeben werden.
- Für welche Verwendung gilt die Erklärung? Lebensmittelart, Kontaktzeit, Kontakttemperatur und das zugrunde gelegte Verhältnis von Lebensmittelkontaktfläche zu Volumen müssen so beschrieben sein, dass sie mit der vorgesehenen Sauce und Abfüllung verglichen werden können.
- Ist eine funktionelle Barriere relevant? Bei mehrschichtigen Materialien gelten zusätzliche Angaben, wenn Stoffe hinter einer funktionellen Barriere eingesetzt werden.
Eine Unterschrift kann im unternehmenseigenen Freigabesystem verlangt werden, ist aber keine pauschale Pflichtangabe aus Anhang IV. Ebenso gibt es keine allgemeine Regel, nach der jede DoC nach zwei oder drei Jahren automatisch ungültig wird. Maßgeblich ist, ob die Erklärung noch zur aktuellen Ausführung, Verwendung und Rechtslage passt und ob Änderungen eine Aktualisierung erforderlich machen.
3. DoC und Belegdokumente getrennt bewerten
Die DoC ist die formelle Erklärung des verantwortlichen Unternehmens. Sie ersetzt nicht die Unterlagen, auf denen diese Erklärung beruht. Zu den Belegdokumenten können gehören:
- Prüfberichte zu Gesamt- und spezifischer Migration,
- Rezeptur- und Rohstoffinformationen,
- Erklärungen von Polymer-, Masterbatch- oder Additivlieferanten,
- Berechnungen, Modellierungen und Übertragungsbegründungen,
- Spezifikationen zu Druckfarben, Klebstoffen, Dichtungen oder Ventilen,
- Fertigungs- und Qualitätsaufzeichnungen.
Ein Teil dieser Informationen kann vertraulich sein und muss nicht vollständig entlang der gesamten Lieferkette offengelegt werden. Die DoC muss jedoch genug belastbare Information liefern, damit die nächste Stufe die sichere Verwendung beurteilen kann. Behörden müssen die zugrunde liegenden Nachweise auf Verlangen erhalten können.
Umgekehrt ist ein bestandener Laborbericht keine Freigabe der vollständigen Verpackung. Er sagt zunächst nur aus, was mit dem beschriebenen Prüfmuster unter den dokumentierten Bedingungen untersucht wurde. Ob daraus die Konformität der gelieferten Flasche mit ihrem Verschluss, der konkreten Sauce und dem realen Prozess abgeleitet werden kann, ist eine eigene Bewertungsaufgabe.
4. Bericht, Zeichnung, Muster und Bestell-SKU zusammenführen

Die Zuordnung sollte nicht über ähnlich klingende Dateinamen erfolgen. Jede Verbindung braucht mindestens eine kontrollierte Referenz, etwa Artikelnummer, Zeichnungsnummer, Muster-ID, Materialcode oder eine eindeutige Erklärung des Herstellers.
Das Prüfmuster identifizieren
Im Bericht sollte erkennbar sein, welcher Gegenstand untersucht wurde: Flaschenkörper, Verschluss, Dichteinlage oder eine vollständige Kombination. Material, Farbe, Schichtaufbau und gegebenenfalls Druck müssen mit der bestellten Ausführung übereinstimmen. Fotos helfen bei der Plausibilitätsprüfung, ersetzen jedoch keine technische Identifikation.
Bei einem farbigen Masterbatch, einem anderen Dichtungsmaterial oder einem zusätzlichen Additiv ist zu prüfen, ob vorhandene Daten übertragen werden können. Eine Übertragung kann fachlich möglich sein, sie darf aber nicht allein auf gleicher Flaschenform beruhen. Zusammensetzung, Einsatzkonzentration, Beschränkungen und die Begründung müssen dokumentiert sein.
Die Prüfbedingungen mit der realen Nutzung vergleichen
Für Saucen sind vor allem folgende Fragen entscheidend:
- Decken die verwendeten Lebensmittelsimulanzien die sauren, wässrigen, alkoholischen oder fetthaltigen Eigenschaften der Rezeptur angemessen ab?
- Repräsentieren Prüfzeit und Prüftemperatur Heißabfüllung, Abkühlung, Transport und vorgesehene Lagerdauer?
- Wurde das tatsächliche Oberflächen-Volumen-Verhältnis korrekt berücksichtigt?
- Sind spezifische Migrationsgrenzwerte und andere Beschränkungen relevanter Stoffe bewertet?
- Gilt das Ergebnis nur für den Flaschenkörper oder auch für Verschluss, Dichteinlage und weitere kontaktberührende Komponenten?
Eine Prüfbedingung darf konservativer als die reale Anwendung sein. Das muss jedoch nachvollziehbar aus dem Bericht oder einer fachlichen Begründung hervorgehen. Der Satz „lebensmittelecht“ ohne definierte Einsatzgrenzen reicht für eine industrielle Freigabe nicht aus.
5. Chargenzuordnung als geschlossene Nachweiskette aufbauen
Nach Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 muss die Rückverfolgbarkeit auf allen Stufen gewährleistet sein. Unternehmen benötigen Systeme, mit denen Lieferanten und Abnehmer sowie die betroffenen Materialien und Gegenstände identifiziert werden können.
Das bedeutet nicht, dass die Nummer jeder Importcharge zwingend auf einem älteren Migrationsprüfbericht stehen muss. Bei Serienprodukten entsteht die Verbindung häufig über eine kontrollierte Nachweiskette:
Wareneingangslos → Lieferdokument → Produktionsauftrag → Fertigungslos → Rohstoffchargen → freigegebene Materialspezifikation → gültige DoC und Belegdokumente
Für den Wareneingang sollten mindestens Lieferant, Herstellwerk, Artikelnummer, Bestellnummer, Menge, Fertigungsdatum oder Losnummer sowie der dokumentierte Freigabestand erfasst werden. Die Kennzeichnung auf Karton, Beutel oder Palette muss mit den Lieferpapieren zusammenpassen. Bei einer Reklamation lässt sich damit eingrenzen, welche Lieferung, welches Fertigungslos und welche Materialbasis betroffen sind.
Ein praktisches Chargenblatt
| Feld | Zweck |
|---|---|
| Kunden-SKU und Lieferanten-SKU | verbindet Bestellung und Herstellartikel |
| Zeichnungsnummer und Revision | definiert Geometrie und Schnittstellen |
| Liefer- und Fertigungslos | grenzt die betroffene Ware ein |
| Produktionsdatum und Werk | ordnet Fertigungsbedingungen zu |
| Rohstoff-, Farb- und Komponentenlose | stellt die Materialverbindung her |
| DoC- und Berichtsversion | zeigt den angewendeten Nachweisstand |
| Abweichungen und Freigabeentscheidung | dokumentiert, warum die Charge verwendet oder gesperrt wurde |
Ein allgemeines Zertifikat ohne erkennbare Verbindung zur Materialspezifikation ist dafür zu schwach. Ebenso wenig sollte ein Laborbericht künstlich als chargenbezogen dargestellt werden, wenn er tatsächlich eine definierte Materialfamilie oder Artikelversion qualifiziert. Entscheidend ist eine ehrliche, prüfbare Verbindung.
6. Änderungen vor Einsatz bewerten und freigeben

Eine Änderungsfreigabe beginnt mit einer klaren Mitteilungspflicht. Der Lieferant sollte Änderungen ankündigen, bevor betroffene Ware produziert oder versendet wird. Typische Auslöser sind:
- Wechsel von Polymerqualität, Rohstoff- oder Masterbatchlieferant,
- neue Farbe, geänderte Konzentration oder zusätzliches Additiv,
- geändertes Verschluss-, Ventil- oder Dichtungsmaterial,
- neue Druckfarbe, Lackierung oder Klebstoff,
- Einsatz oder Änderung von Rezyklat,
- Wechsel des Herstellwerks oder eines wesentlichen Fertigungsprozesses,
- Änderung von Werkzeug, Mündung, Wandverteilung oder Kontaktfläche,
- neue Abfülltemperatur, längere Lagerdauer oder andere Sauce,
- geänderte Rechtsanforderungen oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse.
Nicht jede Änderung verlangt automatisch einen vollständigen neuen Migrationstest. Sie verlangt aber eine dokumentierte Auswirkungsbewertung. Dabei sind vier Fragen zu beantworten:
- Ändert sich die chemische Zusammensetzung oder eine stoffliche Beschränkung?
- Kann sich die Migration unter der vorgesehenen Verwendung erhöhen oder verändern?
- Bleiben vorhandene Prüfbedingungen und Übertragungsbegründungen gültig?
- Ändern sich Dichtheit, Prozessfähigkeit oder andere sicherheitsrelevante Funktionen?
Das Ergebnis kann eine Freigabe ohne zusätzliche Prüfung mit dokumentierter Begründung sein. Ebenso möglich sind aktualisierte Rohstofferklärungen, eine neue DoC, eine gezielte Prüfung einzelner Stoffe oder Komponenten oder eine vollständige Requalifizierung. Bis die Bewertung abgeschlossen ist, bleibt die geänderte Ausführung gesperrt.
Versionsstände dürfen nicht vermischt werden
Ein wirksamer Änderungsprozess trennt die bisher freigegebene und die neue Ausführung. Neue Muster erhalten eine eigene Muster-ID; Zeichnungen und Erklärungen einen eindeutigen Revisionsstand. Restbestände, Ware in Produktion und bereits versandte Chargen werden zeitlich abgegrenzt. Erst nach technischer, regulatorischer und kaufmännischer Freigabe wird der neue Stand für Bestellungen aktiviert.
7. Die Freigabe in vier Stufen organisieren
Stufe 1: Vor der Bestellung
Technische Spezifikation, gewünschte Verwendung und erforderliche Dokumente werden vereinbart. Offene Punkte zu Material, Farbe, Verschluss, Dichtung und Dekoration müssen vor Musterfreigabe sichtbar sein. Bei einer kundenspezifischen Ausführung sollten Zeichnung und Materialstand bestätigt werden, bevor Werkzeug oder Serienmaterial gebunden werden.
Stufe 2: Muster und Dokumente
Das physische Muster wird mit Zeichnung, DoC und Belegdokumenten abgeglichen. Gleichzeitig erfolgen Funktionsprüfungen mit der Originalsauce: Abfüllung, Verschließung, Dichtheit, Dosierung, Lagerung und gegebenenfalls Transportbelastung. Regulatorische und technische Eignung werden getrennt geprüft und anschließend gemeinsam bewertet.
Stufe 3: Vor Versand
Serienmuster oder dokumentierte Produktionsmuster werden mit dem freigegebenen Referenzmuster verglichen. Artikel, Revision, Loskennzeichnung, Verpackung und Menge müssen zu Bestellung und Lieferdokumenten passen. Abweichungen werden vor dem Versand geklärt, statt erst nach Ankunft der Ware.
Stufe 4: Wareneingang und Serienfreigabe
Beim Wareneingang werden Identität, Los, Kennzeichnung, Zustand und vereinbarte Prüfmerkmale kontrolliert. Erst wenn Dokumentenstatus und Warenprüfung zusammenpassen, erhält die Charge den Status „freigegeben“. Bei fehlender Zuordnung, nicht genehmigter Revision oder unangekündigter Materialänderung wird die Ware bis zur Klärung gesperrt.
8. Klare Stop-Kriterien für Einkauf und Qualität
Eine Lieferung sollte nicht allein wegen Termindruck freigegeben werden, wenn eines der folgenden Signale vorliegt:
- Die DoC nennt keine identifizierbare Verpackungsausführung.
- Artikelnummer oder Zeichnungsrevision stimmen nicht mit Bestellung und Muster überein.
- Material, Farbe, Verschluss oder Dichtung weichen vom Prüfgegenstand ab, ohne dass die Übertragung begründet ist.
- Die Einsatzbedingungen decken Sauce, Abfülltemperatur oder Lagerdauer nicht ab.
- Das Herstellwerk oder ein wesentlicher Rohstoff wurde ohne vorherige Bewertung geändert.
- Die Loskennzeichnung auf der Ware lässt sich nicht mit den Lieferpapieren verbinden.
- Eine Datei ist zwar aktuell datiert, verweist aber auf zurückgezogene oder andere Artikelstände.
- Offene Abweichungen besitzen weder Risikobewertung noch genehmigte Entscheidung.
„Gesperrt“ bedeutet dabei nicht automatisch „nicht konform“. Es bedeutet, dass die vorhandenen Informationen noch keine belastbare Entscheidung ermöglichen. Diese Unterscheidung schützt vor vorschneller Ablehnung ebenso wie vor einer unbegründeten Freigabe.
9. Das auditfähige Dossier dauerhaft pflegen
Ein gutes Dossier lässt sich von einer fachkundigen Person öffnen und ohne mündliche Zusatzgeschichte verstehen. Bewährt hat sich folgende Struktur:
- Inhaltsverzeichnis und Freigabestatus,
- freigegebene Produktspezifikation und Stückliste,
- aktuelle Zeichnungen und Referenzmusterdaten,
- DoC für die betroffenen Kunststoffkomponenten,
- Belegdokumente und Übertragungsbewertungen,
- Lieferanten- und Herstellortfreigabe,
- Chargen- und Wareneingangsaufzeichnungen,
- Änderungen, Abweichungen und Entscheidungen,
- Funktions- und Abfüllprüfungen,
- zurückgezogene Versionen mit eindeutiger Kennzeichnung.
Die Zugriffsrechte sollten so geregelt sein, dass Einkauf, Qualität und verantwortliche Fachstellen den aktuellen Stand finden, während vertrauliche Rezepturinformationen geschützt bleiben. Eine Versionsliste zeigt, welches Dokument seit wann gilt und wodurch es ersetzt wurde.
10. Artikelbezogene Unterlagen mit Gracepack abstimmen
Bei Gracepack werden Flasche und Verschluss über technische Zeichnung, Muster und Bestellartikel abgestimmt. Vor der Serienfertigung kann ein bestätigtes Muster als Vergleichsbasis dienen; Produktionsmuster, Verpackung und Versandaufzeichnungen unterstützen anschließend die Zuordnung zur Lieferung.
Für vorhandene PET-, PP- oder PE-Ausführungen können verfügbare Lebensmittelkontaktunterlagen der tatsächlich angebotenen Komponente zugeordnet werden. Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass ein allgemeiner Prüfbericht jede Farbe, jeden Verschluss oder jeden Einsatz abdeckt. Abfülltemperatur, Sauce, Kontaktzeit, Material, Farbe, Kappe und Dichtung werden projektbezogen abgeglichen. Wo die vorhandene Grundlage nicht ausreicht, muss der zusätzliche Bewertungs- oder Prüfbedarf vor der Serienfreigabe festgelegt werden.
Für eine effiziente Anfrage helfen folgende Angaben:
- gewünschte Flaschen- und Verschlussausführung,
- Sauce mit Säure-, Fett- und Alkoholanteil sowie relevanten Zutaten,
- kalte, warme oder heiße Abfüllung mit Temperaturprofil,
- vorgesehene Lagerdauer und Lagertemperatur,
- Zielmarkt und Vertriebsweg,
- gewünschte Farbe, Dekoration und Dichtelemente,
- vorhandene Kundenspezifikationen oder besondere Stoffbeschränkungen,
- geplante Bestellmenge und Termin für Abfüllversuche.
Fazit: Freigeben lässt sich nur eine eindeutig definierte Ausführung
Ein vollständiges Konformitätsdossier besteht nicht aus möglichst vielen Zertifikaten. Es besteht aus einer nachvollziehbaren Verbindung zwischen der bestellten Verpackung, ihren Materialien, den vorgesehenen Einsatzbedingungen, den Belegdokumenten und der gelieferten Charge.
Wer diese Verbindung bereits vor der Bestellung aufbaut, erkennt unpassende Berichte, offene Komponenten und unangekündigte Änderungen frühzeitig. So wird aus einem unübersichtlichen Dateiordner ein belastbarer Freigabeprozess, der Einkauf, Qualitätssicherung, Abfüllung und spätere Audits unterstützt.
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